1.: sowohl die KLJB-Diözesanstelle den KLJB-Kreisverbänden mitteilt, wenn sich eine KLJB-Ortsgruppe neugründet bzw. auflöst oder wenn sich die Adressen der Vorstandschaft der KLJB-Ortsgruppe ändert als auch die Kreise diese Informationen an die Diözesanstelle weiter gibt.
2.: die KLJB-Diözesanstelle den allgemeinen Schriftverkehr an KLJB-Ortsgruppen an zwei benannte Personen des jeweiligen KLJB-Kreisverbandes weiterleitet.