Versicherungen

Als Mitglied der KLJB genießt du viele Versicherungsvorteile. Zum einen bist du in deiner Ortsgruppe ehrenamtlich für das Bistum tätig und kannst daher den Versicherungsschutz von Haftpflicht- und Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung in Anspruch nehmen. Dazu unterstützt dich der Freistaat Bayern mit einer Unfallversicherung und der KLJB Diözesanverband mit seinem hauseigenen Härtefonds. Hier entscheidet ein gewähltes Gremium von Landjugendlichen für Landjugendliche. Dazu musst du nur ein bei der Diözesanstelle gemeldetes Mitglied sein.

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Versicherte Haftungsrisiken sind z. B.:

  • Verkehrssicherungspflichten für Grundstücke und Gebäude der Kirchenstiftung (Räum-und Streupflicht, sollte euch das bei eurem Jugendraum treffen).
  • Aufsichtspflichten für Kinder und Jugendliche, z.B.bei der kirchlichen Jugendverbandsarbeitarbeit.Kirchliche Veranstaltungen (Pfarrfest, Gruppenstunden,…).
  • Besitz und Gebrauch vonnicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis maximal 6 km/h inkl. ihrer Anhänger.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht schneller als 20 km/h fahren.
  • Schlüsselverlust (einziger versicherter Eigenschaden)

Nicht versichert sind beispielsweise:

  • Eigenschäden der mitversicherten Institutionen und der mitversicherten Personen.
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges verursacht werden.
  • Vertragliche Ansprüche.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden und mögl. strafrechtliche Folgen eines Haftpflichtschadens.
  • Haftpflichtschäden, die dem Privatbereich der mitversicherten Personen zuzuordnen sind.
  • Spezielle Haftung als Reiseveranstalter.

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Inhalt der Versicherung:

  • Die Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden an privaten Kraftfahrzeugen, die während einer für die versicherte Einrichtung notwendigen Dienstfahrtentstehen.
  • Versicherungsschutz besteht in Form einer Vollkaskoversicherung mit 500,-€Selbstbeteiligung inkl. Teilkaskoversicherung mit 150,00 €Selbstbeteiligung je Schadenfall.
  • “Notwendig” sind Fahrten, die haupt-oder nebenberufliche Mitarbeiterim Rahmen der Reise-kostenregelung der Diözese sowie Ehrenamtliche im ausdrücklichen Auftrag oder im Interesse der versicherten kirchlichen Institutiondurchführen.

Nicht versichert ist:

  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden (z.B. Trunkenheit am Steuer, Missachtung von Ampelsignalen) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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Die zusätzliche Unfallversicherung der Diözese Regensburg gibt es nicht mehr, da ehrenamtlich Tätige im Freistaat Bayern seit 01. April 2007 im Rahmen der Ehrenamtsversicherung des Freistaates Bayern versichert sind

Bei einem Unfallschaden soll im Krankenhaus aber angegeben werden, dass es beimehrenamtlichen Einsatz passiert ist. Ein Meldung bei der Diözese Regensburg ist trotzdem notwendig, da diese an die Berufsgenossenschaft der Diözese Regensburg weitergemeldet wird

Die Unfallversicherung des Freistaates Bayern ist subsidiär d.h. sie tritt dann ein, wenn die gesetzliche Unfallversicherung, eine evtl. private Unfallversicherung des Trägers der Maßnahme oder eine evtl. private Unfallversicherung nicht bestehen bzw. nicht leisten.

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Der Härtefond ist also die einzige Versicherung, die wirklich den Namen KLJB-Versicherung verdient, denn alle anderen Versicherungen sind diözesane Sammelversicherungen. Der Härtefond ist eine Zusatzversicherung, die erst dann in Kraft tritt, wenn eine der diözesanen Sammelversicherung Leistungen ablehnt.

Der Härtefond kann bis zu maximal 100 % des entstandenen Schadens regulieren

Der Antrag ist mit einem Formblatt an der Diözesanstelle einzureichen und ist auch hier zu finden.