Johannes Theisinger
Geschäftsführer
Hauptamtlicher Vorsitzender
Als Mitglied der KLJB genießt du viele Versicherungsvorteile. Zum einen bist du in deiner Ortsgruppe ehrenamtlich für das Bistum tätig und kannst daher den Versicherungsschutz von Haftpflicht- und Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung in Anspruch nehmen. Dazu unterstützt dich der Freistaat Bayern mit einer Unfallversicherung und der KLJB Diözesanverband mit seinem hauseigenen Härtefonds. Hier entscheidet ein gewähltes Gremium von Landjugendlichen für Landjugendliche. Dazu musst du nur ein bei der Diözesanstelle gemeldetes Mitglied sein.
Geschäftsführer
Hauptamtlicher Vorsitzender
Versicherte Haftungsrisiken sind z. B.:
Nicht versichert sind beispielsweise:
Inhalt der Versicherung:
Nicht versichert ist:
Die zusätzliche Unfallversicherung der Diözese Regensburg gibt es nicht mehr, da ehrenamtlich Tätige im Freistaat Bayern seit 01. April 2007 im Rahmen der Ehrenamtsversicherung des Freistaates Bayern versichert sind
Bei einem Unfallschaden soll im Krankenhaus aber angegeben werden, dass es beimehrenamtlichen Einsatz passiert ist. Ein Meldung bei der Diözese Regensburg ist trotzdem notwendig, da diese an die Berufsgenossenschaft der Diözese Regensburg weitergemeldet wird
Die Unfallversicherung des Freistaates Bayern ist subsidiär d.h. sie tritt dann ein, wenn die gesetzliche Unfallversicherung, eine evtl. private Unfallversicherung des Trägers der Maßnahme oder eine evtl. private Unfallversicherung nicht bestehen bzw. nicht leisten.
Der Härtefond ist also die einzige Versicherung, die wirklich den Namen KLJB-Versicherung verdient, denn alle anderen Versicherungen sind diözesane Sammelversicherungen. Der Härtefond ist eine Zusatzversicherung, die erst dann in Kraft tritt, wenn eine der diözesanen Sammelversicherung Leistungen ablehnt.
Der Härtefond kann bis zu maximal 100 % des entstandenen Schadens regulieren
Der Antrag ist mit einem Formblatt an der Diözesanstelle einzureichen und ist auch hier zu finden.