Diözesangremien

Diözesanversammlungen

Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium der KLJB Diözesanebene. Zwei Mal im Jahr kommen Delegierte aller Kreisverbände und Arbeitskreise sowie Interessierte Mitglieder und Partnereinrichtungen und die Diözesanvorstandschaft für ein Wochenende zusammen, um gemeinsam über die grundlegende Zukunft des Diözesanverbands zu beratschlagen und Entscheidungen in Bezug auf Schwerpunkte und organisatorische Änderungen zu treffen. Gerade hier findet gelebte Demokratie statt! Die Zusammenkunft von diesen vielen engagierten Mitgliedern aus der ganzen Diözese lässt das „KLJB-Feeling“ aufleben, unterstützt durch die gemütlichen Abende oder informativen Studienteile. Schnuppere doch auch einmal mit rein und erkundige dich bei deinem Kreis oder der Diözesanstelle!

Diözesanausschüsse

Neben der Diözesanversammlung gibt es ein- bis zweimal jährlich den sogenannten Diözesanausschuss. Auch hier diskutieren Delegierte aller Kreisverbändeverbände über die Inhalte und Ausrichtungen der diözesanverbandlichen Arbeit, dies jedoch in kleinerer Runde. Der Diözesanausschuss sichert die laufende Arbeit des Diözesanverbandes, indem er – wie auch die Diözesanversammlung – Beschlüsse fasst. Insbesondere obliegt ihm die Aufsicht über die Finanzverwaltung. Wenn bzgl. der Finanzen ein dringender Beschluss nötig ist, kann manchmal auch ein außerordentlicher Diözesanausschuss (etwa im Rahmen der Diözesanversammlung) stattfinden.

Wahlausschuss

Vor jeder Wahl kümmert sich der Wahlausschuss um die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für die jeweils zu besetzenden Ämter. Er führt Gespräche und ist nah dran am Geschehen der KLJB. Der Wahlausschuss ist seinerseits ein gewähltes Gremium. Die Aufgabe seiner Mitglieder ist es, Wahlen, die bei Diözesanversammlungen und -ausschüssen stattfinden, auszuschreiben, vorzubereiten und zu leiten.

Kassenprüfung

Jedes Jahr prüfen vier gewählte Mitglieder die Kasse des Diözesanverbandes. Mit dieser sehr wichtigen Aufgabe helfen die Kassenprüfer*innen allen Delegierten des Diözesanausschusses über eine Entlastung der Kassenführung zu entscheiden.

Härtefonds-Gremium

Der Härtefond unterstützt Ortsgruppen, die für Schäden einstehen müssen, die nicht ausreichend abgedeckt sind. Wenn ein eine Ortsgruppe oder andere Gliederung der KLJB einen entsprechenden Antrag stellt, entscheidet darüber das Härte-Fonds-Gremium. Es besteht aus vier auf zwei Jahre gewählte Mitglieder, einem ehrenamtlichen Vorstandsmitglied und dem Geschäftsführer. Dieses Gremium prüft  die eingehenden Anträge und beschließt eine mögliche Auszahlung.

Ansprechpartner

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Kassenprüfung

Dauer: Befristet auf zwei Jahre
Beginn: ab einem Diözesanausschuss
Art: Wahlamt

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