Basierend auf der Anfrage der KLJB Schorndorf wird die Diözesanvorstandschaft beauftragt bis zur Diözesanversammlung I / 2024 sich mit der Herabsetzung des Beitrittsalters von 14 Jahren auf 12 Jahre auseinanderzusetzen und resultierend eine Satzungsänderung vorzubereiten.
Es soll eingearbeitet werden, dass es der Vorstandschaft der Ortsgruppen obliegt, ob sie Mitglieder ab 14 Jahren oder bereits 12 Jahren aufnehmen in Anbetracht der zuverlässigen Kontrolle des Jugendschutzgesetzes und kindgerechter Partizipation.