Ehrenamtlicher DiözesanvorstandDauer: befristet auf maximal zwei JahreBeginn: ab einer DiözesanversammlungArt: Wahlamt
Mitgliedschaft im Härtefonds-GremiumDauer: Befristet auf zwei JahreBeginn: ab einer DiözesanversammlungArt: Wahlamt
Mitgliedschaft im WahlausschussDauer: Befristet auf zwei JahreBeginn: ab einem DiözesanausschussArt: Wahlamt
Mitgliedschaft in der Vorbereitungsgruppe zur IGWDauer: bis zur jeweilig nächsten IGWBeginn: jederzeitArt: kein Wahlamt