Grundsatz des Härtefonds:
Es wird ein Härtefond Gremium eingerichtet. Das Gremium setzt sich aus drei Vertretern der Kreisverbände und 2 Vertretern aus der Diözesanvorstandschaft zusammen. Der Diözesangeschäftsführer ist geborenes Mitglied im Gremium.
Das Gremium wird alle 2 Jahre von der Diözesanversammlung gewählt.
Die Leitung des Härtefondausschuss unterliegt dem Geschäftsführer. Dieser muss mindestens alle 6 Monate eine Treffen einleiten um die aktuellen Fälle gemäß den neuen Richtlinien zu regeln. Liegen keine aktuellen Fälle oder Handlungsbedarf vor kann die Sitzung ausgesetzt werden.
Das Ziel des Härtefonds ist, dass alle KLJB’ler ausreichend abgesichert sind und kein Fall länger als 6 Monate unbehandelt bleibt.
Jede KLJB Gruppierung der Diözese Regensburg kann ausschließlich mit einem übersichtlichen auf der Diözesan-Homepage veröffentlichtem Antragsformular einen Härtefall melden.
Das Antragsformular beinhaltet die folgenden Angaben: Name des Verantwortlichen/ Ansprechpartners und der Gruppe, Datum des Antrags, Datum des Geschehens, Ort des Geschehens, kurzer Schadenshergang und Unterschrift durch geistlichen Vertreter der Pfarrei oder Kreisseelsorgers. Dem Antrag muss, falls vorhanden, der Schriftverkehr mit der Versicherung, Rechnungen/Kostenvoranschläge sowie Bilder angefügt sein.
Der Härtefondsausschuss hat vor der Diözesanversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht abzulegen.
Grundsätzliche Regelung:
Grundlage für alle Auszahlungen ist ein Grundsockel von 10.000,- Euro zum Jahresende (der bestehen bleiben muss)
Der Grundsockel darf nur bei Personenschäden angegriffen werden. In begründeten Einzelfällen darf der Grundsockel auch bei Sachschäden angegriffen werden.
Bis zu einem Schaden von 1.000,- Euro werden 100 % bezahlt.
Der maximale Auszahlungsbetrag beträgt 10.000,- Euro. Im Einzelfall (Personenschäden) darf das Gremium auch höher entscheiden.
Bei Sachschäden max. 10.000,- Euro
Bis 5.000,- Euro wird der Schaden zu 75 % bezahlt.
Ab 5.000,01 Euro werden 50 % bezahlt.
Bei Schadensabwicklung durch die Dienstfahrtversicherung wird die Selbstbeteiligung zu 50 % vom KLJB Härtefond und 50 % vom Bischöflichen Jugendamt getragen.
Weitere Kriterien und Regelungen:
Bei stark gewinnbringenden/ kommerziellen Veranstaltungen kann ein Abschlag von bis zu 50 % vom Auszahlungsbetrag gemacht werden.
Dies gilt auch bei Ortsgruppen/ Kreisverbänden die sehr vermögend sind. Die Entscheidung liegt beim Härtefondgremium. Bei solchen Fällen kann die antragsstellende Gruppe um eine Finanzauskunft bzw. Kasseneinsicht und Abrechnung der Veranstaltung gebeten werden.
Bei Ortsgruppen die nur wenige Mitglieder gemeldet haben, kann ihnen das Angebot gemacht werden, dass sie die realistische Anzahl der Mitglieder melden und dadurch Anspruch auf Härtefond besteht. Anderenfalls kann das Gremium den Härtefall ablehnen.
Bei Kostenvoranschlägen von Sachschäden wird grundsätzlich nur mit dem Nettobetrag die Auszahlung errechnet. Bei Kostenvoranschlägen wird die Höhe der Arbeitsstunden und weitere Angaben etc. geprüft ob diese realistisch sind.
Das Gremium wird angehalten, bei allen Unklarheiten zum Antrag oder Hergang des Geschehens ein persönliches Gespräch mit den Geschädigten/Gruppe zu suchen.
Eine Abgeltung von Strafen ist durch den Härtefond generell ausgeschlossen.
Bei Rabattverlust der eigenen KFZ Haftpflichtversicherung kann dieser Verlust durch die Versicherung errechnet werden und ebenfalls über den Härtefonds mit der normalen Regelung abgerechnet werden.
Eine direkte Rabattverlustversicherung gibt es nicht.
Grundsätzlich ist bei jedem Schadensfall eine eventuelle Abgeltung durch das BJA zu prüfen.
Anlagen zum DV Antrag:
- Antragsformular
- Auszahlungsmatrix