Auf Empfehlung der AG Finanzen, wird die Solidarverteilung mithilfe des proportionalen Pro-Kopf-Vermögens ermittelt und um den Mittelwert gespiegelt an die Kreise ausgeschüttet.
Grundlage ist die Summe des BBV Zuschusses abzüglich der Umlage für die Landesstelle und den Agrarstellenzuschuss. Sollte das Budget der DA/DV Belohnung nicht ausgeschöpft worden sein, wird dieser zum BBV Zuschuss addiert. Dieser Wert wird durch die Anzahl der Kreise geteilt, welche einen Sachkostenantrag fristgerecht gestellt haben und ergibt den sogenannten Mittelwert.
Des Weiteren wird im Vorhinein das Pro-Kopf-Vermögen jedes Kreisverbandes ermittelt und die Summe anteilig an der Gesamtsumme der Solidaritätsverteilung berechnet. Ist dieser Wert unterhalb des Mittelwertes, so wird die Differenz zum Mittelwert addiert. Ist der Wert oberhalb des Mittelwertes, so wird die Differenz zum Mittelwert subtrahiert.
Mathematisch betrachtet wäre es möglich, dass ein Kreisverband draufzahlen muss. Dies wird nicht gehandhabt, sondern bei 0,- Euro Zuschuss begrenzt.