In der Mustersatzung des Diözesanverbandes wird in den § 24 Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und in § 62 (4) Wahlen jeweils das 14. Lebensjahr ersetzt durch das 12. Lebensjahr. Dazu wird in § 25 Aufnahmeverfahren folgender Passus nach Absatz 2 als neuer Absatz 3 eingefügt:
Nimmt eine KLJB-Gruppe Kinder und Jugendliche im Alter bis einschließlich 13 Jahre auf, so ist ein Mitspracherecht in der Ortsgruppe zu gewährleisten und Strukturen für altersgerechte Partizipation zu schaffen. Dies soll den jungen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnen, demokratische Prozesse und Strukturen zu erlernen und in ihnen aktiv mitzuwirken.