Es soll eine Arbeitsgruppe gegründet werden, welche sich mit der Überarbeitung der Satzung und Geschäftsordnung beschäftigt. Hierbei können auch Alternativen zu den Gestaltungsformen der einzelnen Gremien auf Diözesanebene debattiert werden, ein Stimmungsbild bei den Gremien kann bei Bedarf stets eingeholt werden.
Die AG muss sowohl auf der DV II / 2025 sowie auf der DV I / 2026 den aktuellen Stand kurz berichten.
Die AG ist auf ein Jahr beschränkt, bei Bedarf kann sie auf der DV I / 2026 verlängert werden.
Die Besetzung der Arbeitsgruppe ist folgende:
Der Arbeitsgruppe können beliebig viele Mitglieder aus dem KLJB Diözesanverband angehören. Der*Die Geschäftsführer*in ist für die AG verantwortlich und lädt die Mitglieder der Kreisvorstandschaften sowie der Arbeitskreise auf Diözesanebene zum ersten Treffen per Mail ein.