Fahrten mit dem Auto oder dem Fahrrad werden mit 30 Cent/km erstattet. Der maximale Erstattungsbetrag pro Veranstaltung für Autofahrten wird auf 100,- Euro festgesetzt. Zusätzlich werden pro Mitfahrenden 2 Cent/km ausbezahlt.
ÖPNV-Tickets der 2. Klasse werden immer erstattet, auch bei Fahrten innerhalb von Regensburg.
Innerdeutsche Flüge werden nicht erstattet. Auslandsflugreisen muss der Diözesanvorstand im Vorfeld genehmigen.
Fahrtkostenerstattungen müssen innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.
Diese Regelung gilt für alle Fahrten im Namen des KLJB DV Regensburg und seiner Arbeitskreise oder –Gruppen.