§1 Härtefond – Wenn’s hart auf hart kommt

Härtefond und Versicherungsbeiträge werden von Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Ein Anruf in der KLJB Diözesanstelle genügt und Ihr erhaltet von uns sachkundige Unterstützung bei Versicherungsfällen: Sei es, weil Ihr direkt eine Versicherung in Anspruch nehmen wollt oder weil Euer Schadensfall von einer Versicherung nicht bezahlt wurde.

Versichert seid Ihr bei uns während einer KLJB-Tätigkeit für: Haftpflichtschäden, Unfälle, teilweise bei Dienstfahrten (Fahrten im Namen der KLJB, die euch ein Pfarrer mit Unterschrift bestätigt).

Außerdem könnt ihr Euren Schadensfall, insofern er von keiner Versicherung bezahlt wurde, bei uns in den Härtefond  einreichen. So gibt es die Möglichkeit, dass Euch der Schaden ersetzt wird.

Den Härtefond könnt Ihr als Ortsgruppe in Anspruch nehmen, wenn ihr Eure Mitglieder gemeldet habt!

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