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„Der heutige Mensch hört lieber auf Zeugen als auf Lehrer“ Grundkonzept zur Ausbildung geistlicher Wegbegleiter*innen in KLJB-Ortsgruppen

Veröffentlicht am 3 Apr. um 15:29 Uhr
§ 1 Grundlage und Zielsetzung

Die KLJB Regensburg bietet einen Kurs zur Ausbildung geistlicher Wegbegleiter*innen in KLJB-Ortsgruppen an. Den Rahmen legt hierbei die Diözesanversammlung fest. Die Diözesanvorstandschaft kann diesen weiter aufschlüsseln. Die Absolvent*innen des Kurses gelten als ausgebildete Laien*Laiinnen der jeweiligen Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft im Sinne des § 34 (2) der Satzung der KLJB Regensburg.

§ 2 Zuständigkeit

Für die Durchführung des Kurses ist der*die Diözesanseelsorger*in zuständig. Dieser*Diese bemüht sich dafür um Mithilfe durch Ehrenamtliche. Der Arbeitskreis „Glaube und Kirche“ (GuK) soll dabei besonders unterstützen. Ist der Posten des*der Diözesanseelsorgers*Diözesanseelsorgerin nicht besetzt, fällt die Zuständigkeit zur Durchführung an den GuK. Gibt es diesen nicht, so übernimmt die Diözesanvorstandschaft die Verantwortung für die Durchführung. Entsprechendes gilt, sofern der*die Diözesanseelsorger*in zum Beispiel während der Phase der Amtsübergabe verhindert ist.

§ 3 Mentorat, geistliche Begleitung und Evaluation
  • Das Mentorat berät die angehenden geistlichen Wegbegleiter*innen in ihrem Ausbildungsweg. Es kann bei entsprechenden Vorkenntnissen die Erfüllung einzelner Module erlassen. Der*Die Diözesanseelsorger*in übt das Mentorat aus. In Absprache mit der Diözesanvorstandschaft kann das Amt mit weiteren Personen geteilt werden.
  • Im Rahmen eines Moduls führen die angehenden geistlichen Wegbegleiter*innen Gespräche mit einer geistlichen Begleitung. Diese können sie sich aus einer vom*von der Diözesanseelsorger*in erstellten Liste frei wählen. Die geistliche Begleitung steht auch für weitere Gespräche während und nach der Ausbildungszeit zur Verfügung. Bei der Erstellung der Liste ist auf die Vorgaben des Institutionellen Schutzkonzepts sowie auf eine angemessene Parität der Geschlechter zu achten.
  • Mindestens einmal alle zwei Jahre wird eine Evaluation des Kurses durchgeführt. Dabei werden die Kursmaterialien sowie Befragungen von Teilnehmenden und Durchführenden als Grundlage genommen. Für die Evaluation treffen sich Vertreter*innen der Diözesanvorstandschaft, des GuK sowie Personen mit psychologischer, sozialpädagogischer, didaktischer und/oder theologischer Ausbildung. Diese Personen werden vom*von der Diözesanseelsorger*in bestellt. Der*Die Diözesanseelsorger*in darf die §§ 6 und 7 dieses Beschlusses entsprechend der Evaluationsergebnisse ändern. Eine solche Änderung ist in Textform zu fassen. Sie wird Durchführenden und Auszubildenden zugänglich gemacht.
§ 4 Alumniarbeit

Mindestens einmal jährlich werden die in der KLJB aktiven Absolvent*innen des Kurses durch den*die Diözesanseelsorger*in kontaktiert. Das geschieht, um Informationsaustausch und eine angemessene Unterstützung in ihrer Tätigkeit zu garantieren.

§ 5 Zugangsvoraussetzungen

Den Kurs beginnen können Landjugendliche und mit der Landjugend verbundene Personen, welche

  • 18 Jahre alt sind oder es voraussichtlich bis zum Abschluss des Kurses sein werden;
  • römisch-katholisch und gefirmt sind;
  • ein Kennenlern- und Beratungsgespräch mit dem Mentorat geführt haben; sowie
  • noch nicht entgegen der Satzung der KLJB ohne entsprechende Ausbildung als Ortsgruppenseelsorger*in gewählt wurden.
§ 6 Aufbau und Workload

Der Kurs gliedert sich in sieben Module. Diese können in durchschnittlich nicht mehr als vier Stunden bearbeitet werden. In den Zugangsvoraussetzungen und den Modulen sind bereits drei Gespräche mit dem Mentorat oder der geistlichen Begleitung enthalten. Hinzu kommen drei Gespräche in der Kursgruppe. Jedes dieser insgesamt sechs Gespräche kann online oder in Präsenz stattfinden. Es sollte neunzig Minuten nicht überschreiten.

§ 7 Modulstruktur

Die Module sind:

Modul 1: „Geistliche Wegbestimmung“, bestehend aus mindestens zwei Gesprächen mit der geistlichen Begleitung möglichst zu Beginn und Ende des Kurses,

Modul 2: „KLJB in Dorf und Pfarrgemeinde“, bestehend aus Online-Materialien zum lokalen Engagement der KLJB und dem Zusammenspiel mit der Pfarrei,

Modul 3: „KLJB im Verband“, bestehend aus einer dem Mentorat zu präsentierenden Portfolioarbeit zur Verbandsstruktur,

Modul 4: „Das Kreuz mit dem ‚K‘“, bestehend aus einer dem Mentorat zu präsentierenden Portfolioarbeit zum religiösen Leben der KLJB,

Modul 5: „Im Gespräch bleiben – Tipps für eine gelingende Kommunikation“, bestehend aus einer Online- oder Präsenzarbeit zu Kommunikationskompetenzen,

Modul 6: „Erste Hilfe für die Seele“, bestehend aus einem Präsenzkurs sowie Lernaudios und -aufgaben zur akuten Krisenintervention und Grundlagen über psychische Gesundheit sowie

Modul 7: „Gebet und Gottesdienst“, bestehend aus multimedialen Lerninhalten und -aufgaben zum Kirchenjahr, unterschiedlichen Gebetsformen sowie der Umsetzung von spirituellen Angeboten.

§ 8 Kursabschluss und Beauftragung

Zum Abschluss des Kurses müssen sowohl

  • die erfolgreiche Erfüllung der Module und Gespräche nach Maßgabe des Mentorats als auch
  • eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende Präventionsschulung nach Maßgabe des Institutionellen Schutzkonzepts, die Selbstverpflichtung im Rahmen des Institutionellen Schutzkonzepts sowie die Zustimmung des Ortspfarrers

nachgewiesen werden.

Die Absolvent*innen legen ein Amtsversprechen ab. Sie werden im Rahmen einer liturgischen Feier beauftragt.

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