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Änderung der Verwendung des Mitgliedbeitrags: Finanzierung AVÖ-Stelle und Rücklagenbildung

Veröffentlicht am 20. Dezember 2023

Der Mitgliedsbeitrag der KLJB in der Diözese Regensburg soll einerseits zur Rücklagenbildung verwendet werden, um eine zukünftige Beitragserhöhung der Bundesebene verzögern zu können und andererseits zur Finanzierung der AVÖ-Stelle in Zukunft bzw. rückwirkend folgendermaßen verteilt werden:

 

Es sollen rückwirkend von 2015-2017 (3 Jahre) 30 Cent pro Mitglied und Jahr als Rücklagen für die nächste Beitragserhöhung auf Bundesebene zurückgelegt werden. Ab 2018 werden 20 Cent Rücklagen für eine mögliche Beitragserhöhung gebildet.

Die restlichen 15 Cent der diözesaneigenen Erhöhung von 2015 werden für Kostensteigerungen (ca. 3 % pro Jahr für Tagungshäuser, Materialien, Versände etc.)  auf Diözesanebene eingeplant.

Sollte am Jahresende im Haushalt ein Überschuss bestehen, soll ein Anteil der restlichen 15 Cent bzw. der volle Betrag von 15 Cent (bemessen am Überschuss am Jahresende) zusätzlich auf das Rücklagen-Konto gebucht werden.

 

Um die Finanzierungslücke der AVÖ-Stelle zu schließen, sollen in Zukunft 1,45 € mehr pro Mitglied und Jahr für die Finanzierung und Sicherstellung der AVÖ-Stelle zur Verfügung stehen (insgesamt dann 3,10 € pro Mitglied und Jahr).

Diese 1,45 € werden mit

  • einer Reduktion der Spenden an die MIJARC Welt und MIJARC Europa (KLJB International, -30 Cent),
  • über die Senkung der Zahlungen an die KLJB-Landesebene für die entwicklungspolitische Stelle (-30 Cent),
  • aus einem gesunkenen BDKJ-Beitrag (-25 Cent)
  • sowie mit 50 Cent aus dem Haushalt der Diözese finanziert.
  • Die noch fehlenden 10 Cent ergeben sich aus einer Reduktion der Beitragsrücklagen um -10 Cent ab dem Jahr 2018.

 

Sollte es zu einer weiteren Kostensteigerung bei der AVÖ-Stelle durch arbeitstarifliche Änderungen (Lohn, Einstufung, etc..) kommen, so wird diese durch eine anteilige Reduktion der Beitragsrücklagen pro Mitglied und Jahr finanziert.

 

Der Mitgliedsbeitrag wird damit umverteilt, jedoch nicht erhöht. Auf dem DA I 2021 soll diese Verteilung auf ihre mittel- und langfristige Umsetzbarkeit erneut überprüft werden.

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